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Mehr Mitbestimmung für die Aktionäre (16.02.2010) Der überraschende Schulterschluss zwischen Thomas Minder, dem Initianten der „Abzocker-Initiative“, und dem SVP-Vizepräsidenten Christoph Blocher hat zu Recht für Irritationen gesorgt. Dass sich ausgerechnet Blocher, der als Verwaltungsrat früher Millionenabfindungen einstreichte und noch als Justizminister eine Verschärfung des Aktienrechts immer wieder im Keim erstickte, plötzlich als Fürsprecher der Aktionäre in Szene setzt, zeigt einmal mehr, was für ein Wendehals der SVP-Vordenker eigentlich ist. Bereits mehrfach hat Blocher in politischen Vorlagen (Minarette-Initiative, Ausdehnung Personenfreizügigkeit usw.) urplötzlich eine Kehrtwende vollzogen und seine Fahne nach dem Volkswind gehängt. Doch wie so oft liegt Blocher richtig: Es braucht ein restriktiveres Aktienrecht.
Aktiengesellschaften sind Kapitalgesellschaften mit beschränkter Haftung. Der Aktionär, der gleichzeitig Eigentümer der Unternehmer ist, kann höchstens denjenigen Betrag verlieren, den er für die Zeichnung der Aktie ausgegeben hat. Im Gegensatz zum Einzelunternehmer oder zum Kollektivgesellschafter, der bei einem allfälligen geschäftlichen Scheitern auch privat haftet, werden bei der Aktiengesellschaft das Ausfallrisiko und die Haftung minimiert. Damit sind sie freilich äusserst attraktiv für Investoren – ausländische wie inländische. Die Börse ist der Markt, wo sich Angebot und Nachfrage für Aktien räumlich und zeitlich treffen. Vor allem Aktiengesellschaften, die an der Börse kotiert sind, weisen dementsprechend ein internationales Aktionariat auf, das über den ganzen Globus verstreut ist. Die „Abzocker-Initiative“ des Schaffhauser Kosmetikunternehmers Thomas Minder will nun die im In- oder Ausland kotierten Schweizer Unternehmen stärker an die Aktionäre binden. Die Kompetenzen der Aktionäre sollen ausgebaut werden. Neu soll die Generalversammlung, also die Versammlung aller Aktionäre, auch über die Gesamtsumme der Vergütungen des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung befinden können. Zudem sollen sich alle Mitglieder des Verwaltungsrates jährlich zur Wiederwahl stellen müssen. Pensionskassen, die ihr Kapital vielfach in Aktiengesellschaften investieren, müssten künftig ausserdem ihr Stimmverhalten offenlegen. Auch werden „goldene Fallschirme“, also horrende Abgangsentschädigungen von Verwaltungsrats- oder Geschäftsleitungsmitgliedern, durch die Initiative neuerdings unterbunden. Die PNOS unterstützt die Initiative vollumfänglich. Obwohl die Partei darauf hinweist, dass das Modell des Aktionärs, dessen einziges Interesse wohl die Maximierung seiner Dividende sein wird, nicht ganz in ihrem Sinne ist, so ist sie doch der Ansicht, dass die neuen Regelungen an der richtigen Stelle den Hebel ansetzen. Es soll nicht darum gehen, durch die jährliche Wiederwahl des Verwaltungsrates kurzfristiges Denken zu fördern, sondern das Ziel ist die Stärkung der Aktionäre. Die Lohnexzesse einiger Geschäftsleitungs- und Verwaltungsratsmitglieder – namentlich in der Pharma-, Versicherungs- und Bankenbranche – sind Sinnbild für das Missverhältnis zwischen Reich und Arm in der Schweiz. Es muss künftig verhindert werden können, dass sich die Lohnschere zwischen der Teppichetage und den normalen Arbeitern weiter öffnet. Die „Abzocker-Initiative“ ist ein geeignetes Mittel hierfür. |
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